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Begriffserklärungen zur Barrierefreiheit in der IT


Kontrastverh%C3%A4ltnis

Kontrastverhältnis - Synonyme:

Das Kontrastverhältnis berechnet sich aus: (L1 + 0,05) / (L2 + 0,05), wobei
- L1 die relative Luminanz der Ausleuchtung der Vorder- oder Hintergrundfarben ist und
- L2 die relative Luminanz der dunkleren Vorder- oder Hintergrundfarben ist.
Kontrastverhältnisse können zwischen 1 und 21 liegen (1:1 bis 21:1).
Das Kontrastverhältnis zwischen Vorder- und Hintergrund kann bei ausgeschaltetem Konturenausgleich evaluiert werden.
Im Hinblick auf die Bedingungen 1.4.3 und 1.4.6 der BITV wird der Kontrast ausgehend vom festgelegten Hintergrund erfasst, vor dem der Text präsentiert wird. Wenn keine Hintergrundfarbe festgelegt ist, wird von einem weißen Hintergrund ausgegangen.
Hintergrundfarbe ist die festgelegte Farbe, auf der der Text dargestellt wird. Ein Fehler liegt vor, wenn die Farbe des Textes festgelegt ist, die Hintergrundfarbe jedoch nicht; für Nutzerinnen und Nutzer ist die Standard-Hintergrundfarbe unbekannt und kann daher nicht als ausreichend kontrastiert bewertet werden.

Gleiches gilt für farblich nicht festgelegte Texte in Kombination mit einem farblich festgelegten Hintergrund.
[...]
Die Erfüllung der Anforderungen und Bedingungen sollte für Farbpaare evaluiert werden, die inhaltlich typischerweise so vorgegeben sind, dass eine Autorin oder ein Autor sie nebeneinanderliegend erwartet.


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