Inhalt

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Project Alliance GmbH

§1 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für Verträge, deren Gegenstand die Erbringung von Dienstleistungen durch die Project Alliance GmbH an den Auftraggeber ist.

Diese Auftragsbedingungen haben Vorrang vor allen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers.

§2 Vertragsgegenstand / Leistungsumfang

Einzelheiten des Auftrages wie Aufgabenstellung, Dauer, Honorar, etc. werden in einem gesonderten, schriftlichen Auftrag geregelt. Die Vereinbarungen in den jeweiligen Aufträgen gelten im Fall von Widersprüchen im Rang vor den Regelungen dieser AGB. Des Weiteren gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Gegenstand jeglicher Beauftragung ist die im Einzelfall vereinbarte Tätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder anderen Werken. Die Leistungen von der Project Alliance GmbH sind erbracht, wenn die erforderlichen Untersuchungen, Analysen und die sich daraus ergebenen Schlussfolgerungen mit dem Auftraggeber erarbeitet sind. Die Project Alliance GmbH führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und stets auf individuelle Situationen und Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch.

§3 Leistungsänderungen

Die Project Alliance GmbH ist verpflichtet, nachträgliche Änderungsanforderungen des Auftraggebers auszuführen, sofern dies ohne zusätzliche Kosten oder Terminverschiebungen möglich ist und dies der Auftraggeber von ihr schriftlich verlangt. Andernfalls teilt die Project Alliance GmbH dem Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Zugang des schriftlichen Änderungsverlangens des Auftraggebers die Einzelheiten des notwendigen Mehraufwandes sowie etwaige Termine schriftlich mit. Geht der Project Alliance GmbH eine schriftliche Bestätigung des Auftraggebers über die Annahme des mitgeteilten Mehraufwands und etwaiger Termine nicht binnen weiterer 14 Tage zu, so ist die Project Alliance GmbH von der Verpflichtung zur Ausführung befreit.

§4 Schweigepflicht / Datenschutz

Die Project Alliance GmbH ist verpflichtet, auch nach Beendigung des Auftrages über alle geschäfts- oder auftragsbezogenen Tatsachen, die der Project Alliance GmbH im Zusammenhang mit der Beauftragung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Ohne schriftliche Einwilligung des Auftraggebers darf die Project Alliance GmbH diese weder an Dritte weitergeben noch für sich selbst verwerten. Dies gilt auch für schriftliche Äußerungen, insbesondere auftragsbezogener Berichte oder Empfehlungen. Die Project Alliance GmbH übernimmt es, alle von ihr zur Durchführung des Auftrages eingesetzten Personen schriftlich für die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflichten. Unbeschadet des Vorstehenden ist die Project Alliance GmbH befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Project Alliance GmbH nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle, zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere hat er die Bestimmungen des Betriebsverfassungs-/ Personalvertretungs- und Arbeitsüberlassungsgesetzes einzuhalten.

§6 Vergütung / Zahlungsbedingungen / Aufrechnung

Das Entgelt für die Leistungen der Project Alliance GmbH richtet sich nach dem individuell erstelltem Auftrag oder Rahmenabkommen mit dem jeweiligen Auftraggeber. Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind binnen 30 Tagen, wenn nicht anders vereinbart, ohne Abzüge zahlbar. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist auf der Rechnung gesondert ausgewiesen. Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch. Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Project Alliance GmbH auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen, bestrittenen aber entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§7 Haftung/Verjährung

Die Project Alliance GmbH haftet gegenüber dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall wird die Haftung für untypische Schäden ausgeschlossen. Die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ist begrenzt auf die Höhe des Honorars, sofern diese Begrenzung in einem angemessenen Verhältnis zu dem vertragstypischen Schadensrisiko steht. Anderenfalls haftet die Project Alliance GmbH bis zu einem Betrag von Euro 500.000,00 gemäß Betriebshaftpflichtversicherung. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausdrücklich ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen die Project Alliance GmbH verjähren in 2 Jahren ab Kenntnis des Auftraggebers von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners sowie in 5 Jahren ab Anspruchsentstehung. Maßgeblich ist die früher endende Frist. Vorstehende Regelungen finden keine Anwendung im Falle der Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit.

§8 Schutz des geistigen Eigentums

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages von der Project Alliance GmbH gefertigten Dokumentationen, Leistungsnachweise, Gutachten und Berechnungen nur für seine Zwecke verwendet und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall publiziert werden. Die Nutzung der erbrachten Dienstleistungen für, mit dem Auftraggeber verbundenen Unternehmen, bedarf einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung. Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt die Project Alliance GmbH Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen das, nur durch Satz 1 eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte und unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.

§9 Annahmeverzug / unterlassene Mitwirkung

Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Dienstleistungen in Verzug oder unterlässt er eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung, so ist die Project Alliance GmbH zur fristlosen Kündigung berechtigt. Unabhängig von der Geltendmachung dieses Kündigungsrechtes hat die Project Alliance GmbH Anspruch auf Ersatz des durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung entstandenen Schadens bzw. der Mehraufwendungen.

§10 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, welche die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

§11 Kündigung

Alle Verträge können bis spätestens zum dritten Kalendertag eines jeden Kalendermonats zum Ablauf des darauffolgenden Kalendermonats gekündigt werden. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Eingang beim Kündigungsempfänger maßgeblich. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Kündigungen bedürfen der Schriftform.

§12 Zurückbehaltungsrecht / Aufbewahrung von Unterlagen

Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen besitzt die Project Alliance GmbH für die ihr überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht. Die Verpflichtung der Project Alliance GmbH zur Aufbewahrung der Unterlagen endet sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, bei zurückbehaltenen Unterlagen fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sowie im Übrigen drei Jahre nach Übergabe der Unterlagen.

§13 Sonstiges

Sind oder werden Vorschriften dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ersetzen. Die Project Alliance GmbH ist berechtigt, Unternehmen, bei denen Leistungen erbracht worden sind, auch unentgeltlich als Referenz anzugeben. Sollte dies nicht erwünscht sein, ist dieses bei Vertragsschluss schriftlich zu vereinbaren.


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