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Gutachten

Gutachten

Um Gutachten zur Barrierefreiheit, Softwareergonomie und den geforderten Konformitätsstandards zu erstellen wird eine Analyse der Systemumgebung und eingesetzter IT-Anwendungen vorgenommen. Im Prüfbericht/Gutachten wird die Analyse dokumentiert und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben bzw. Normen bewertet.

Wir begutachten Web- und Client-Anwendungen als auch Apps für Apple- oder Android- Betriebssysteme (Smartphone & Tablet). Die Begutachtung kann Remote durchgeführt werden oder an einem Testrechner bei Ihnen im Hause.

Die Begutachtung von Anwendungen findet unter Verwendung assistiver Technologien wie z.B. Screenreader, Braillezeile, Vergrößerungssoftware etc. statt.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen und der Schulung von behinderten Mitarbeitern am Arbeitsplatz, wissen wir, wie assistive Technologie in der Praxis eingesetzt wird und wie behinderte Mitarbeiter Anwendungen erfahren bzw. nutzen.

Unsere Gutachter sind in der IT-Technik ausgebildet und haben praxisnahe Weiterbildungsprogramme im Bereich des Test Managements (ISTQB) oder auch Usability Engineering (IBUQ ) erfolgreich abgeschlossen.

Wir testen Workflow-basiert d.h., wir schauen uns die Arbeitsabläufe von Fachanwendern an und dokumentieren die Feststellungen.

Die Zugänglichkeit einer Anwendung wird für folgende Behindertengruppen getestet:

Ablauf eines Projektes:

Weitere Details zu unserer Vorgehenweise finden Sie auch in diesem PDF-Dokument: Antworten auf häufige Fragen zu Gutachten

Vorteile einer barrierefreien und ergonomischen Software

Sie haben noch Fragen? Gerne stehen Ihnen unsere Gutachter für eine unverbindliche Beratung zur Verfügung. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail:

Kontakt:
Telefon: +49 (0) 2102 135 13 45
Email: info@projectalliance.de
Lupe vergrößert Programmiercode in dem das Wort SOFTWARE eingebettet ist und sich farblich hervorhebt

Barrierefreiheit (Accessibility)

Die Begutachtung von Software auf Barrierefreiheit findet unter Berücksichtigung der BITV Kriterien (Barrierefreie Informationstechnik Verordnung) und WCAG Empfehlungen (Web Content Accessibility Guidelines) statt.


Informationen zur BITV:

Die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV 2.0) ist eine Ergänzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) vom 27. April 2002.

Die Verordnung gilt für:

Die Verordnung soll bewirken, dass die betreffenden Angebote der Informationstechnik behinderten Menschen im Sinne von §3 BGG, denen ohne die Erfüllung zusätzlicher Bedingungen die Nutzung der Informationstechnik nur eingeschränkt möglich ist, den Zugang zu dieser zu eröffnen oder zu erleichtern.

(Quelle -> Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung und Auszug aus der BITV 2.0)

Informationen zu WCAG:

Die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1) decken einen großen Bereich von Empfehlungen ab, um Webinhalte barrierefrei zu gestalten. Wenn diesen Richtlinien gefolgt wird, dann werden Inhalte für eine größere Gruppe von Menschen mit Behinderungen zugänglich sein.

Dieses beinhaltet Blindheit und Sehbehinderung, Gehörlosigkeit und nachlassendes Hörvermögen, Lernbehinderungen, kognitive Einschränkungen, eingeschränkte Bewegungsfähigkeit, Sprachbehinderungen, Photosensibilität und Kombinationen aus diesen Behinderungen. Das Einhalten der Richtlinien fördert auch die Zugänglichkeit für nicht behinderte Nutzer.

Die WCAG 2.1-Erfolgskriterien wurden als testbare Aussagen formuliert, sogenannte „Statements“, die nicht technik-spezifisch sind.

(Quelle -> World Wide Web Consortiums: https://www.w3.org/TR/WCAG21/)

Nachfolgend können Sie die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0) herunterladen:


Blaue Keyboardtaste mit der Aufschrift: USABILITY

Softwareergonomie (Usability)

Die Begutachtung von Anwendungen unter ergonomischen Aspekten findet primär unter Verwendung der internationalen Norm DIN EN/ISO 9241 statt. (z.B. Teile 12, 110, 171, 300/303)

Der Teil 110 behandelt z.B. die ergonomische Gestaltung von Software und beschreibt allgemeine ergonomische Grundsätze, die unabhängig von einer bestimmten Dialogtechnik sind, aber gemäß ISO 9241 angewandt werden sollten.

Die folgenden sieben Grundsätze sind für die Gestaltung und Bewertung eines Dialogs als wichtig erkannt worden:

Bei einer Begutachtung wird auf die Einhaltung der Normvorgaben geachtet und die Einhaltung bzw. Abweichungen dokumentiert.

Weitere Informationen zur Norm DIN EN/ISO 9241 erhalten Sie bei Wikipedia unter der nachfolgenden Webadresse:

https://de.wikipedia.org/wiki/EN_ISO_9241
Blaue Keyboard-Taste mit 3 Kontakt-Symbolen: Telefon, Brief und Mail

Angebotserstellung

Gerne schicken wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für die Begutachtung einer Anwendung sowie Erstellung eines Gutachtens zu. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail:

Telefon: +49 (0) 2102 135 13 45
Email: info@projectalliance.de



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