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Begriffserklärungen zur Barrierefreiheit in der IT


Alternativversionen

Alternativversionen - Synonyme:

Um eine Alternativversion im Sinne der Barrierefreiheit handelt es sich, wenn zusätzliche, additive Inhalte vorhanden sind, welche die Inhalte ein weiteres Mal, also redundant zur "Normalversion", speziell für behinderte Menschen darstellen.
Solche Alternativinhalte sind nur dann erwünscht, wenn die ursprünglichen Inhalte nicht anders barrierefrei dargestellt werden können, also z.B. Untertitel für Videos, Alternativtext für Grafiken und Schaubilder oder alternative Textbeschreibungen für Anfahrtsskizzen. Diese Inhalte müssen immer nochmal zusätzlich angelegt, gepflegt und aktuell gehalten werden.

Begründung:
Alternativversionen widersprechen dem Inklusionsgedanken. Redundante Inhalte für Alternativversionen werden von den Verantwortlichen in der Regel nur zweitrangig und nachlässig aktualisiert und gepflegt.

Was ist mit einem Kontrastmodus oder alternativen Darstellungen?
Eine Funktion, welche nur eine alternative Darstellung auslöst ist zulässig. Dabei werden die die gleichen Inhalte nur anders dargestellt, z.B. mit einer anderen Kontrastansicht, mit größeren Schriften und Abständen. Eine solche Funktion wird begrüßt, sofern der Schalter gut wahrnehmbar ist und betroffene Behindertengruppen nicht ständig zwischen beiden Versionen hin- und her wechseln müssen.


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