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Begriffserklärungen zur Barrierefreiheit in der IT


BITV

BITV - Synonyme:

Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV)

Für die Behörden des Bundes und der Länder, soweit sie Bundesrecht ausführen, wurde die barrierefreie Gestaltung in der Kommunikationshilfenverordnung, der Verordnung über barrierefreie Dokumente in der Bundesverwaltung und der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) konkretisiert und zuletzt am 21.05.2019 geändert. Die BITV ist dabei eine Verordnung, welche aufgrund §12 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erlassen wurde. Basis und Grundlage der BITV ist aktuell die harmoniserte Europäischen Norm 301 549, welche auch die Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) übernommen hat.


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