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Begriffserklärungen zur Barrierefreiheit in der IT


EU-Richtlinie 2016/2102

EU-Richtlinie 2016/2102 - Synonyme:

Die EU-Richtlinie 2016/2102 beinhaltet für alle EU-Mitgliedsstaaten einheitliche Vorgaben für die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Am 23.12.2016 ist die Richtlinie in Kraft getreten wobei unterschíedliche Übergangsregelungen und Fristen beachtet werden müssen.

Dort werden auch Weiterbildungen und Seminare-Programme eingefordert. Zitat aus Artikel 7, Absatz 4:

(4) Die Mitgliedstaaten fördern und erleichtern Schulungsprogramme im Zusammenhang mit dem barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen für die einschlägigen Interessenträger und das Personal öffentlicher Stellen; die Programme sollen die Interessenträger und das Personal öffentlicher Stellen im Hinblick auf die Erstellung, Verwaltung und Aktualisierung barrierefrei zugänglicher Inhalte von Websites und mobilen Anwendungen schulen.

Die Nationale Umsetzung in Deutschland ist mit dem "Gesetz zur [...] Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen" ist im Juli 2018 in Kraft getreten und beinhaltet Änderungen im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie der BITV.


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