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Begriffserklärungen zur Barrierefreiheit in der IT


Barrierefreie IT

Barrierefreie IT - Synonyme:

Im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) §4 ist der Begriff IT-Barrierefreiheit wie folgt verankert: "Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen sowie Kommunikationseinrichtungen sind barrierefrei, wenn sie für behinderte Menschen, in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind."

Eine barrierefreie Soft- oder Hardware-Anwendung muss immer also diese 3 Anforderungen für alle Behinderungsgruppen erfüllen:
1. Zugang und Nutzung sind für die jeweilige Behinderungsgruppe in der allgemein üblichen Weise möglich.
2. Zugang und Nutzung sind ohne besondere Erschwernis möglich
3. Zugang und Nutzung sind ohne fremde Hilfe möglich


Liste mit Begriffen von A bis Z:
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