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Begriffserklärungen zur Barrierefreiheit in der IT


European Accessibility Act

European Accessibility Act - Synonyme:

Mit dem im April 2019 verabschiedeten European Accessibility Act , Kapitel 1, Art 1, wird die Verpflichtung nach Barrierefreier Software auch für ausgewählte Geltungsbereiche in der freien Wirtschaft, wie zum Beispiel: Telekommunikation, Medien, Bankdienstleistungen und Beförderungsdienste ausgeweitet. Die Einschränkung auf web-basierte oder mobile Anwendungen besteht dann nicht mehr. Die Vorgabe erreicht dann teilweise auch privatwirtschaftliche Unternehmen und gilt nicht mehr nur für öffentliche Verwaltungen. Da es sich um eine Europäische Richtline handelt, müssen diese erst in nationales Recht umgesetzt werden. Hierzu ist der 22.Juni 2022 als Frist für eine nationale Gesetzgebung vorgegeben. Bis 2025 sind diese Gesetze dann anzuwenden. Bei einer Richtlinie haben die Staaten einen Spielraum welchen Umfang sie davon umsetzen.


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