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Begriffserklärungen zur Barrierefreiheit in der IT


UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) - Synonyme:

Das "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" (Convention on the Rights of Persons with Disabilities - CRPD) das von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen wurde trat am 3. Mai 2008 in Kraft. In Artikel 21 wird das Recht von behinderten Menschen sich Informationen und Gedankengut frei zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben behandelt. In Artikel 9 Absatz 1 verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, geeignete Maßnahmen zu treffen, um für Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen den Zugang zu Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offen stehen oder für sie bereit gestellt werden, zu gewährleisten.

Die Umsetzungen dieser Vorgaben in nationales Recht werden durch Erweiterungen im Behindertengleichstellungsgesetz weitgehend übernommen.


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